aus ökotest 4/2021. hier quellen und zahlen zusammenstellen → mobilitätsatlas u.a.
teilnehmende: Uwe Petry (var+), frau xy (var+), Andreas Achilles, herr Burur (bauamt), Christian Köppken-Watts (ebüt, bis 10:40), Stephan Weber (ebüt)
begehung, Petry macht verbesserungsvorschläge
Hallo Christina, hallo Stephan,
ich habe gestern mit Harald Schöning telefoniert. Hier ein paar interne Notizen dazu:
Ich denke eine Überarbeitung des Stadtplans mit den Routen wäre sinnvoll. Nur müsste farblich oder durch Schraffuren erkennbar werden wo die Routen auf bereits vorhandener Infrastruktru verlaufen (z.B. Mlada Bolislav Weg) und wo nicht. Am besten durchgezogen wo schon vorhanden und schraffiert wo noch nicht. Ebenso sollten die vorhanden Wege ergänzt werden, die wir jetzt nicht betrachten, wie z.B. der alte Bahndammweg, vielleicht in einer neutralen Farbe grau oder so?
Die Sache mit der Abfallsatzung können wir ja bei unserem nächsten Treffen besprechen. Mir scheint das ganz sinnvoll, was meint Ihr?
Grüße
Henning
er meinte Tempo 20, keine Straße mit Schrittgeschwindigkeit - das wäre dann auch keine vernünftige Radverbindung mehr. Rechtlicher Rahmen war unklar - er dachte auch über Fußgängerlogos am Rand der Straße neben den Gehwegen nach, um deutlich zu machen, Fußgänger sind auch auf der Straße willkommen (wenn auch nicht irgendwo). Leider sind viele Regelungen mit vorgegebenen Breiten von Wegen (rad, Fuß,…selbst Fahrradstraßen nach neuester Regelung sagte Petry) nicht wirklich tauglich für Altstädte mit schmalen Straßen.
Aber Begegnungszone scheint da am ehesten zu passen. In der Realität ist das in manchen Spitalstr.-abschnitten sowieso die derzeitge Nutzung, da es keine Fußwege gibt.
Zum Treffen: ja, er redet wirklich ohne Punkt und Komma - und nur mäßig strukturiert. Er hat aber etliche sinnvolle Anmerkungen und Ideen dabei (zumindest in den ersten knapp 60 Min., die ich mitverfolgen konnte…., wor wir noch nicht mal vom Bhf bis zur Darmstädter Str. kamen).
Gerhild Beate und ich hatten heute unser erstes Treffen in unserem FahrRad-Arbeitskreis:-) Als Dritte im Bunde war Christiane Köpfen-Watts dabei, die damals am Follmann-Konzept mitgearbeitet hat. Hier sind die Kerngedanken und Fragen, die wir heute mal sortiert haben und die teilweise auch schon auf der Klausurtagung angesprochen wurden.
Am 1.12. um 10:00 Uhr treffen wir uns wieder, um die Innenstadt mal genauer unter die Lupe zu nehmen und die erste Vision etwas zu konkretisieren. Vielleicht hat ja jemand Lust, sich anzuschließen?
Barbara
ihr seid ja sehr aktiv gewesen, euer Treffen klingt vielversprechend. Sollten wir jetzt erstmal euren nächsten Termin abwarten und dann zusammen diskutieren, wie wir weiter vorgehen. Den Antrag für eine*n Radverkehrsbeauftragte*n hatten wir diskutiert und sollten wir im neuen Jahr unbedingt stellen, vielleicht gemeinsam mit der Vorstellung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises.
die meisten im stadtgebiet sind als horizontale rohre (umgekehrtes U, auch in S-form) ausgeführt, was zwar ganz nett aussieht und einigermaßen funktioniert, aber nicht stand der technik ist, schon lange nicht mehr: die räder sind nur gegen rausrollen gesichert, wenn das schloss durchs laufrad geführt wird, mit entsprechender belastung der speichen, oder mittels cobrakabel am vertikalen rohr gehalten wird. außerdem sind sie eher platzverschwendend, s. bushaltestelle scheißmauer.
s. email an Ordnungsamt Ordnungsamt@dieburg.de 3.4.2019 und D:\oeko+politik\verkehr\radverkehr\radweg_altstadt
aus dem konzept D:\oeko+politik\verkehr\radverkehr\20190227-AK_Radverkehr.pdf | Innenstadtverkehr in Dieburg
hier gefunden]] Standardmäßig habe ich immer entsprechende selbstgefertigte Formulare bei mir, die ich allerdings bisher noch nie gebraucht habe. Wahrscheinlich übersteigt der Inhalt einen einzelnen Kommentar, er wird dann wahrscheinlich verteilt. Auch geht die Formatierung verloren. Verwendung auf eigene Gefahr. 😉
Widerspruch gegen Verwarnungsgeld wegen Nichtbenutzung des oben angegebenen RadwegsHiermit widerspreche ich einem Verwarnungsgeld wegen Nichtbenutzung des oben auf Seite 1 angegebenen Radwegs, da der Radweg
[ ] nicht zumutbar ist wegen
[ ] starken Schäden
[ ] starker Verschmutzung mit damit erhöhter Sturzgefahr
[ ] er nicht von Schnee geräumt wurde
[ ] Sonstiges: __________________________________________________________
[ ] seine Benutzung meine Sicherheit reduziert,
[ ] wegen mangelnden Sichtbeziehungen zu querenden Kfz
[ ] Fußgänger nicht erkannt werden können
[ ] Blendung durch entgegenkommende Kfz
[ ] linksseitige Benutzung innerorts angeordnet wurde ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen
[ ] Sonstiges: __________________________________________________________
[ ] keine Benutzungspflicht besteht,
[ ] da kein Zeichen 237, 240 oder 241 vorhanden ist
[ ] der Radweg mehr als ca. 5 m von der Straße entfernt ist und damit nicht straßenbegleitend ist
[ ] da nach § 39(2) StVO die Fahrbahn zum Radweg erklärt wurde.
[ ] eine Benutzungspflicht nicht als solche klar erkennbar ist
[ ] Ich wünsche eine gerichtliche Klärung des Falles.
Aus der VwV-StVO:
Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen den Zustand der Sonderwege zu überwachen.
Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.
Zu § 2 StVO Absatz 4 Satz 2 Nummer IV Rn. 29
Auf diese Verpflichtung der Polizei habe ich hingewiesen.
Ort, Datum ___________________________
Unterschrift: ______________________
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
…
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
…
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
…
(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht des oben angegebenen Radwegs.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht, hilfsweise die ermessensfehlerfreie Neuverschilderung des oben auf Seite 1 angegebenen Radweges. Begründungsdetails siehe oben.
Ort, Datum _______________________________
Unterschrift: _______________________________
Anschrift
Name in Druckbuchstaben: ________________________________
Straße und Hausnummer: _____________________________
PLZ und Ort: ________________________________
Telefonnummern:
privat: _________________________
dienstlich: _____________________
sehe ich mittlerweile kritisch:
hallo Bernd,
ich hab jetzt ein paar megabytes zusammengesucht:
die anfänge: http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/2011-XVII-0118-A-Lage%20Vorplanung.pdf http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/UEV-2011_09_01-Nr.1.pdf http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/UEV-2011_09_17-Nr.2.pdf http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/UEV-2011_09_19-Nr.3.pdf
die mitteilung über den "modellversuch", schutzstreifen bei einer restbreite von weniger als 4,50 m anzuordnen. http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/MV-2014-XVII-1599.pdf
am anfang unter anfragen und anregungen gibts noch was dazu http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/STV-2014_05_15-Nr-34.pdf
radverkehrskonzeption für Dieburg von Follmann http://gruene-dieburg.de/download/umstaedter/STV-2011_05_26-Nr.2-Follmann.pdf
deine anregungen finde ich gut! da ich sehr selten da her fahre (m.e. ist das eine verbindung ausschließlich für die bewohner der südlichen umstädter straße zur innenstadt), habe ich das noch garnicht so wahrgenommen.
Die Schutzstreifen verleiten hier zu falschem Radfahren.
genau das ist der punkt! den ich bisher so nicht gesehen habe.
ich werde mal eine anfrage starten, was bei dem "modellversuch" herausgekommen ist und dann deine anregungen vorschlagen. das ist ja sowas wie in der dieburger straße in Darmstadt, besser als schutzstreifen, die eigentlich keine sind.
Welche Bedeutung haben denn die Haifischzähne am Bahnhof?
das hier mit zweiradfahrenden haifischen zu rechnen ist nee, im ernst, vermutlich der übliche hinweis auf die rechts-vor-links-regel, da man durch den blick in die weiten des dieburger ostens vielleicht übersehen könnte, dass von rechts eine straße einmündet, und zwar die dieburger fahrradstraße.
das mit dem winterpokal muss ich mir mal in ruhe angucken. bei ungemütlichem, d.h. nassem wetter fahre ich im winter ja eher weniger.