Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Rechtsgrundlage für alle straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen; zuständig für deren Ausführung sind die Straßenverkehrsbehörden. Diese können Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie andere Verbote und Beschränkungen insbesondere des fließenden Verkehrs anordnen, wenn diese erforderlich, geeignet und angemessen sind, um bestimmte Gefahren vom oder für den Straßenverkehr abzuwehren. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Signalplanung von Lichtzeichenanlagen, die abschließend von ihnen auch angeordnet wird.
Straßenverkehrsbehörden an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die Landräte/-innen, die Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen; die Zuständigkeit im Einzelnen ergibt sich in Abhängigkeit der Einwohnerzahl. Hessen Mobil nimmt bei den angesprochenen Straßen keine straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben wahr, sondern ist als Straßenbaubehörde - neben der Polizei - lediglich von der Straßenverkehrsbehörde vor jeder Entscheidung anzuhören. Die Straßenverkehrsbehörde trifft abschließend Entscheidungen immer in eigenem Ermessen; ein Einvernehmen mit Polizei und Straßenbaubehörde ist nicht herzustellen. Hessen Mobil hat als Straßenbaubehörde dann nur die Aufgabe, die straßenverkehrsbehördliche Entscheidung durch die Anbringung der angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - dazu zählen auch Lichtzeichenanlagen - vor Ort umzusetzen.
Hessen Mobil als Straßenbaubehörde kann ausschließlich zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken. Jedoch stehen auch diese Maßnahmen alle unter dem Zustimmungs- bzw. Eingriffsvorbehalt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
An Autobahnen und ausgewählten autobahnähnlichen Bundesstraßen, denen eine besondere Verkehrsbedeutung zukommt, gibt es eine abweichende Regelung. Hier nimmt Hessen Mobil beide Aufgaben - sowohl Straßenbaubehörde als auch Straßenverkehrsbehörde - wahr.
Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet Verkehrsunfälle, insbesondere mit schweren Folgen, zu verhüten und sonstigen Verkehrsgefahren entgegen zu wirken. Zuständig für die Verkehrsüberwachung sind die Polizei sowie die Oberbürgermeister/-innen bzw. Bürgermeister/-innen. Hessen Mobil hat hier keinerlei rechtliche Zuständigkeiten.
( im verkehr grafik)
laut statista gabs am 1.1.2022 618.500 reine batterieelektroautos, gegenüber 4.500 2012, und plug-in-hybride 566.000.
2022 umfasst der Bestand an Personenkraftwagen mit reinem Elektroantrieb (BEV) in Deutschland laut Kraftfahrt-Bundesamt über 618.500 Fahrzeuge, 2012 gab es nur etwa 4.500 Elektroautos in Deutschland. Neben den reinen Batterieelektroautos sind auch Hybridautos in der Praxis häufig mit einem Elektromotor ausgestattet; eine besondere Form der Hybridfahrzeuge sind die sogenannten Plug-in-Hybridautos (PHEV), die extern (über einen Stecker) aufgeladen werden können. Plug-in-Hybrid und BEV werden je nach Betrachtung als Elektroautos (extern aufladbar) zusammengefasst, auf dieser Definition beruht auch die Aussage, dass das Ziel von einer Million Elektroautos in Deutschland im Juli 2021 erreicht wurde. Das aktuelle Ziel der Bundesregierung ist 15 Millionen Elektroautos bis zum Jahr 2030.<p></p><p></p><h2>Wie hoch ist der Anteil an Elektroautos?</h2>
Der Anteil der Elektroautos am Pkw-Bestand in Deutschland stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und lag 2022 bei circa 2,6 Prozent (BEV und PHEV). Bei den Neuzulassungen betrug der Anteil der Elektroautos 13,6 (BEV) bzw. 12,4 (PHEV) Prozent. Einer Prognose nach könnte der Anteil der Elektroautos am Bestand bis 2025 bereits 11,1 Prozent betragen, 2030 bereits 24,4 Prozent.
frühere irrtümer, zumindest teilweise
sunrise projekt bremen
bisher nix davon gewisst.
nebenbei: die "denkmalschutzgerechte" erneuerung der darmstädter bahnsteighalle hat mit allen umbauten lt. wp 31 mio oios gekostet.
Verkehrswende – nein, danke?
Ökologische Verkehrspolitik ist mehr als nachhaltiges Autofahren: eine Frage von Werten
Boris Palmer, Verkehrswende Plus (2004)
Das wohl prominenteste Beispiel für einen Nulltarif im ÖPNV ist die belgische Stadt Hasselt. Auch hier lag der Kostendeckungsgrad vor der Einführung bei sehr niedrigen neun Prozent. Hasselt ist die Hauptstadt der belgischen Provinz Limburg� Sie ist mit 70�000 Einwohnern viermal so groß wie Lübben und Templin. Die Bedeutung der Stadt als sechstgrößte Handelsstadt Belgiens mit 40000 Studierenden liegt weniger im Tourismus als vielmehr in den Bereichen Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft. Hasselt ist Ziel vieler Einpendler und durch eine gut ausgeprägte Straßeninfrastruktur gekennzeichnet. Folgen davon waren ein hohes MIV-Aufkommen mit hoher Lärmbelastung und vielen Unfällen, vor allem in der Innenstadt.
Um diesen negativen Folgewirkungen zu begegnen, setzte die neue Stadtregierung ab 1995 auf eine andere Verkehrspolitik mit einer deutlich sozialeren und ökologischeren Ausrichtung. Es wurde auf den Bau einer dritten Ringstraße verzichtet und im September 1996 ein Mobilitätsabkommen zwischen der neuen Stadtregierung, der Region Flandern und dem Verkehrsunternehmen „De Lijn“ auf den Weg gebracht.
In Hasselt wurde noch vor Einführung des Nulltarifs das Stadtbusnetz im Vorfeld der Maßnahme komplett umgestaltet in Richtung bessere Erschließung, höhere Bedienfrequenz und Ausweitung der Betriebszeit. Die Linienzahl wurde von vier auf neun erhöht, es wurden 36 BusfahrerInnen zusätzlich eingestellt, die Anzahl der Fahrten pro Tag stieg von 84 auf 480. Die Anzahl der Buslinien wuchs bis heute auf mittlerweile 50, und der Takt liegt häufig bei fünf Minuten.
Das Instrument des Nulltarifs war also insgesamt eingebettet in ein umfangreiches verkehrspolitisches Konzept, das nicht nur die starke Förderung des Fuß- und Radverkehrs zum Inhalt hatte, sondern auch die komplette Sperrung der Hasselter Innenstadt für den MIV. Gleichzeitig wurde das gesamte Konzept von einer umfangreichen PR-Kampagne begleitet.
Ergebnisse dieser Maßnahmen in Hasselt waren unter anderem ein Anstieg der Fahrgastzahlen um das mehr als zwölffache von 350�000 pro Jahr 1996 auf über 4,5 Millionen im Jahr 2008 sowie in Folge der Verkehrsverlagerung ein teilweiser Rückbau von mehrspurigen Straßen.
Hasselt ist unter vielen Aspekten ein besonderer Fall� Das Experiment Nulltarif läuft seit mittlerweile 15 Jahren und das Projekt ist so gut evaluiert wie kein anderes� Darüber hinaus führte die erhebliche Angebotsausweitung nicht dazu, dass das Konzept aus fnanziellen Gründen wesentlich verändert oder aufgegeben werden musste� In Hasselt ist der ÖPNV seit der Einführung des Nulltarifs 1996 für die Fahrgäste weiterhin kostenlos. Dies lag vor allem daran, dass die Ausgaben für die Angebotsausweitung durch den nun nicht mehr notwendigen Bau des dritten Straßenringes um die City, fnanziert werden konnte. Die Einsparung für den bereits in den Haushalt eingestellten Bau belief sich auf 72,7 Millionen Euro, die Gelder konnten umgewidmet werden.
Die Vermutung von Experten im Vorfeld, dass ein Nulltarif im ÖPNV zu höheren Vandalismusschäden in Folge einer Haltung wie „Was nichts kostet, ist nichts wert“ führen könnte, konnte sowohl in Hasselt wie Templin und Lübben nicht bestätigt werden� Hauptgrund dafür war sicherlich, dass die Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept integriert waren, das zuvor offensiv und verständlich kommuniziert worden war.
Unabhängig von den 33 Prozent induziertem Neuverkehr muss in Hasselt allerdings festgestellt werden, dass trotz der großen Anstrengungen und der partiellen Erfolge letztlich der Umstieg des umweltfreundlichen Fuß- und Fahrradverkehrs auf den ÖPNV größer war, als vom MIV auf den ÖPNV. Von den auf den ÖPNV umgestiegenen Fahrgästen legten 18,4 Prozent die Wege zuvor mit dem Fahrrad zurück und 13,9 Prozent gingen zu Fuß� Das ergibt einen Umstieg vom Aktivverkehr auf den ÖPNV von insgesamt 32,3 Prozent, während vom MIV auf den ÖPNV „nur“ 22,8 Prozent umgestiegen sind.
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(schon seit langem meine rede)
Die Verwaltung hat, gemeinsam mit der DADINA geprüft, ob es möglich wäre, den Busverkehr so umzuleiten, dass die Innenstadt zukünftig gänzlich von den Bussen befreit wäre. Betroffen sind hiervon die Linien 672 und 679. Die DADINA hat dabei ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Betroffen wären hiervon die Haltestelle auf dem Marktplatz und die Haltestelle in der Steinstraße, auf Höhe des Krankenhauses. Diese Haltstellen würden dann künftig wegfallen. Der Busverkehr würde dann voraussichtlich über die Straßen Hinter der Schießmauer, Altstadt und Frankfurter Straße zum Bahnhof geführt werden.
Die Haltestelle auf dem Marktplatz wird überwiegend durch Schüler genutzt, die von dort dann zu den verschiedenen Schulen weitergehen. Bei Wegfall der Haltestelle würden die Schüler künftig entweder in der Straße „Hinter der Schießmauer“ (Post) oder am Kreisverkehrsplatz Rheingaustraße / Aubergenviller Allee aussteigen. Wir haben daher bei den betroffenen Schulen, bei denen sich der Schulweg der Schüler durch die Maßnahme unwesentlich verlängern würde, nachgefragt, ob diesbezüglich Bedenken bestehen. Sowohl die Alfred-Delp-Schule, als auch die Landrat-Gruber-Schule würden die Auflösung der Bushaltestelle am Marktplatz unproblematisch sehen, da ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Das St. Rochus Krankenhaus wurde ebenfalls angefragt, wie man zu einem evtl. Wegfall der Haltestelle in der Steinstraße steht. Das Anschreiben an das Krankenhaus enthielt zusätzlich die Zahlen einer Fahrgastzählung für diese Haltestelle, aus dem Jahr 2010. Die von der DADINA veranlasste Fahrgastzählung wurde an einem Werktag durchgeführt. Dabei ergaben sich folgende Zahlen:
Die nächste Haltestelle wäre, vom Krankenhaus ausgehend, entweder am Bahnhof oder Hinter der Schießmauer.
Das St. Rochus Krankenhaus sprach sich gegen eine Aufhebung der Haltstelle aus und bezweifelte die Aktualität der Zahlen. Die Haltestelle würde regelmäßig sowohl von Mitarbeitern als auch Patienten genutzt werden.
Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Fahrgastzählung an der Haltestelle durchgeführt. Dabei wurden am 24.01.2013 in der Zeit von 6.01 Uhr bis 19.07 Uhr sämtliche Busse der Linien 672 und 679 in beide Richtungen überprüft. Dabei wurden insgesamt 3 Einsteiger und 7 Aussteiger gezählt. Hierbei handelte es sich durchweg um junge Personen. Unsere Zahlen decken sich also weitestgehend mit denen der DADINA.
Anhand der Fahrgastzahlen ist eindeutig zu erkennen, dass die Haltestelle bereits seit längerer Zeit nur sehr geringfügig durch die Dieburger Bürger genutzt wird.
Es spricht demnach nichts gegen die Auflösung der genannten Haltestellen. Der Vorteil wäre, dass der Verkehr in der Innenstadt dadurch drastisch abnehmen würde. Insbesondere Eltern von kleinen Kindern äußern immer wieder ihren Unmut, über die durch die Fußgängerzone fahrenden Busse. Ein weiterer Vorteil wäre, dass der Busverkehr zukünftig bei Veranstaltungen in der Innenstadt, wie z.B. Fastnacht oder Martinsmarkt, nicht mehr umgeleitet werden müsste.
Der Magistrat ist mit der Auflösung der Haltestellen am Marktplatz und in der Steinstraße einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme in Absprache mit der DADINA umzusetzen. Der Magistrat setzt die Stadtverordnetenversammlung hiervon in Kenntnis.
im darmecho vor diesem hintergrund sollte ein stadtbus als kleiner linienbus zusammen mit zimmern und münster diskutiert werden, der dann als ersatz für 679 und 672 durch die innenstadt fahren könnte. vielleicht sogar als hybridbus.